BVG stellt Grundrecht auf Online-Vertraulichkeit fest

Es noch Hoffnung in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht. Hier macht man sich offensichtlich wirklich differenzierte Gedanken und schmettert die sogenannte Online-Durchsuchung ab. Zum Beispiel im Falle des entsprechenden Gesetzes in NRW, das heute vom BVG kassiert wurde:

Die NRW-Vorschrift, die dem Landes-Verfassungsschutz allgemein den “heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme” erlaubte, verstoße auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. (tagesschau.de)

Deswegen stellten die Richter jetzt ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme fest. Online-Durchsuchen sind zwar nicht unmöglich, aber die Hürden werden sehr, sehr hoch angelegt. Nun hoffen wir, dass diese eindeutige Entscheidung nicht wieder durch die Üblichen Verdächtigen systematisch untergraben wird.

(via lawblog)